Der Lehrgang Atemschutzgeräteträger 1 kann nach dem erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs Truppmann Teil 1 absolviert werden. Vorher sollte jedoch der Lehrgang Sprechfunk absolviert werden. Dieser Lehrgang wird auf Kreisebene bei der Feuerwehr Limburg und auf der Atemschutzübungsstrecke Limburg durchgeführt.
Ziel des Lehrgangs Atemschutzgeräteträger 1 ist die Befähigung zum Handhaben und Tragen von Atemschutzgeräten im Feuerwehrdienst unter erschwerten Einsatzbedingungen.
Lehrgangsvoraussetzungen:
- aktives Mitglied einer Einsatzabteilung
- vollendetes 18. Lebensjahr
- erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Truppmann Teil 1
- uneingeschränkte körperliche Eignung nach G26.3 (einzige Ausnahme „Maskenbrille“)
- G26.3 Bescheinigung zu Lehrgangsbeginn max. 12 Wochen alt oder G26.3 Bescheinigung zu Lehrgangsbeginn bis zu 12 Monaten alt bei Vorlage der unterschriebenen Gesundheitserklärung
- der Lehrgang Sprechfunk sollte vorher absolviert werden
Die Anmeldung zu diesem Lehrgang erfolgt über den Dienstweg (Wehrführer/in)!
Lehrgangsdauer:
Die Dauer des Lehrgangs beträgt mindestens 25 Stunden aus Theorie und Praxis. Diese werden auf zwei Wochenenden verteilt. Am ersten Wochenende wird der Lehrgang donnerstags, freitags und samstags abgehalten. Am letzten Wochenende freitags und samstags.
Lehrgangszeiten:
- donnerstags: 18:30 bis 21:30
- freitags: 18:30 bis 21:00
- samstags: 08:00 bis 17:00
Der Jahresplan für alle Kreislehrgänge ist in unserer Mediathek zu finden.
Was ist alles mitzubringen?
- Feuerwehrstiefel
- Feuerwehrüberhose nach HuPF Teil 4
- Feuerwehrüberjacke nach HuPF Teil 1
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
- Feuerschutzhandschuhe
- Flammschutzhaube
- Feuerwehrhaltegurt mit Feuerwehrbeil
- Feuerwehrleine mit Feuerwehrleinenbeutel
- Digital-Handfunkgerät (HRT) mit Sprechgarnitur
- sämtliche beim Grundlehrgang erhaltenen Lernunterlagen
- Duschzeug und zusätzliche Unterkleidung
- Schreibmaterial