Feuerwehrzufahrten

Entsprechend gekennzeichnete Zufahrten und Freiflächen dürfen nicht blockiert werden. Sie dienen als Bewegungs- und Aufstellfläche für Feuerwehrfahrzeuge (z. B. einer Drehleiter).

Versperrte oder zu schmale (eingeengte) Zufahrten können bei einem Einsatz lebensgefährliche Folgen für die Betroffenen haben.

 


(Bildquelle)

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