Rauchwarnmelder

 
Im Durchschnittt sterben in Deutschland täglich zwei Menschen durch ein Feuer. Meist in den eigenen vier Wänden. Jedoch sterben die Meisten nicht durch Brandverletzungen, sondern an einer Rachgasvergiftung. Schon das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch kann tödlich sein. 2/3 aller Brandopfer urden nachts im Schlaf überrascht. Denn Rauch ist schneller als Feuer – und lautlos.
 
Der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt Sie rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
 
Leider gibt es immer noch Haushalte in Deutschland, die keine Rauchwarnmelder installiert haben. Dies liegt vor allem an diesen 5 Irrtümern:
 
 
 

Wenn es brennt, bleibt mir genug Zeit, das Gebäude zu verlassen.

Falsch! Im Brandfall bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht. 

  

Ein Rauchmelder im Flur reicht.

Falsch! Rauchmelder gehören in ALLE Flure, Schlaf- und Kinderzimmer.

  

Nur Vermieter sind dazu verpflichtet, Rauchmelder zu installieren.

Falsch! Auch ALLE Eigentümer sind dazu gesetzlich verpflichtet!

  

Ich bemerke auch im Schlaf den Brand rechtzeitig.

Falsch! Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird im Brandfall nicht wach.

  

Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen.

Falsch! Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“. 

 

Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht und wer muss das Gesetz laut Landesbauordnung umsetzen?

BundeslandPflicht für NeubautenPflicht für BestandsbautenZuständig für InstallationZuständig für Wartung
Baden-Württembergseit 2013ab 01.01.2015Eigentümer bzw. VermieterMieter*
Bayernseit 2013ab 01.01.2018Eigentümer bzw. VermieterMieter*
Berlinseit 2017ab 01.01.2021Eigentümer bzw. VermieterMieter*
Brandenburgseit 2016ab 01.01.2021Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter
Bremenseit 2010ab 01.01.2016Eigentümer bzw. VermieterMieter*
Hamburgseit 2006ab 01.01.2011Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter
Hessenseit 2005ab 01.01.2015Eigentümer bzw. VermieterMieter*
Mecklenburg-Vorpommernseit 2006ab 01.01.2010Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter
Niedersachsenseit 2012ab 01.01.2016Eigentümer bzw. VermieterMieter*
Nordrhein-Westfalenseit 2013ab 01.01.2017Eigentümer bzw. VermieterMieter*
Rheinland-Pfalzseit 2003ab 12.07.2012Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter
Saarlandseit 2004ab 01.01.2017Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter
Sachsenseit 2016keine RegelungEigentümer bzw. VermieterMieter*
Sachsen-Anhaltseit 2009ab 01.01.2016Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter
Schleswig-Holsteinseit 2005ab 01.01.2011Eigentümer bzw. VermieterMieter*
Thüringenseit 2008ab 01.01.2019Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter

*Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleitster) installierten Rauchwarnmelder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesverordnungen!

Wie funktionieren Rauchwarnmelder?

Die Rauchwarnmelder verfügen über eine Messkammer, in der in bestimmten Intervallen kurzzeitig eine Lichtquelle eingeschaltet wird. Treten Rauchpartikel in diese Messkammer ein, aktiviert das dabei entstehende Streulicht eine Fotozelle. Diese löst die Alarmierungseinrichtung aus und warnt durch einen lauten Signalton. Zigarettenrauch und brennende Kerzen lösen aufgrund der sensiblen Sensoren eines geprüften Rauchmelders in der Regel keinen Alarm aus.

NormalzustandRaucheintritt

Wartung von Rauchwarnmeldern

Wenn Sie zur Miete wohnen fällt die Installation in die Aufgaben des Vermieters. Die Wartung und Instandhaltung ist Aufgabe des Mieters, es sei denn, der Vermieter regelt dies anders.

Muss die Inspektion und Wartung der Rauchwarnmelder von einem Fachmann durchgeführt werden oder kann ich das selbst machen? 
Der Austausch nicht mehr funktionierender oder beschädigter Rauchwarnmelder obliegt den Bauherrinnen oder Bauherrn bzw. den Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümern, da die Rauchwarnmelder zur Wohnungsausstattung gehören. Sie sind auch für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der einzelnen Rauchwarnmelder (regelmäßige, aber mindestens einmal jährliche fachgerechte Wartung, Funktionsprüfung und ggf. Batteriewechsel) zuständig.

Weitere Informationen zum Thema Rauchmelder finden Sie auf hier.

Quelle: (https://www.rauchmelder-lebensretter.de/ & https://www.berliner-feuerwehr.de/ihre-sicherheit/praevention/rauchwarnmelder/)