Maschinist

Der Lehrgang Maschinist kann nach dem erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs Truppmann Teil 2 absolviert werden. Der Lehrgang Sprechfunk sollte vorher absolviert werden. Dieser Lehrgang wird auf Kreisebene an den Standorten Feuerwehr Villmar oder Weilburg durchgeführt.
Ziel dieser Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.

Lehrgangsvoraussetzungen:

  • aktives Mitglied einer Einsatzabteilung
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Truppmann Teil 2 (oder noch vor dem 01.01.2007 bestandenen Grundlehrgang)
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für ein Löschfahrzeug

Die Anmeldung zu diesem Lehrgang erfolgt über den Dienstweg (Wehrführer/in)!

Lehrgangsdauer:

Die Dauer des Lehrgangs beträgt mindestens 35 Stunden aus Theorie und Praxis. Diese werden auf drei Wochenenden verteilt. An den ersten zwei Wochenenden wird der Lehrgang samstags und sonntags und am letzten Wochenende samstags abgehalten.

Was ist alles mitzubringen?

  • Feuerwehrstiefel
  • Feuerwehreinsatzhose
  • Feuerwehreinsatzjacke
  • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
  • Feuerwehrschutzhandschuhe
  • sämtliche beim Grundlehrgang erhaltenen Lernunterlagen
  • Schreibmaterial

Lehrgangszeiten:

  • samstags: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • sonntags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Der Jahresplan für alle Kreislehrgänge ist in unserer Mediathek zu finden.